Klage auf Schmerzensgeld
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Sehr geehrter Herr Romanow,
die Klage ist bei Gericht eingegangen und befindet
sich aktuell in Prüfung.
Gez. A.Carter
Richterin
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Los Diablos, 11.03.2018
Sehr geehrter Herr Romanow,
das Gericht bittet Sie ihr Klage zu Konkretisieren, in den Punkten Höhe des Schmerzensgeld.
Das Gericht weist darauf hin, das Sie nicht als Anwalt und Zeuge zugleich aggieren können.
Weiter wird darum gebeten das alle Zeugen eine schriftliche Aussage zu diesem Vorfall tätigen und diese dem Gericht zu kommen lassen ( Foren PN).
Um diesen Aufforderungen nach zukommen, setzt das Gericht eine Frist bis zum 17.03.2018. 18 Uhr.
Gez. A. Carter
Richterin
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Sehr geehrte Frau Carter,
der Kläger fordert ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000.000 $.
Bitte verzeihen sie mir den Fehler, bezüglich der Nennung meiner selbst , als Zeuge.
Mit freundlichen Grüßen
Levin Romanow
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Da ich zur Zeit 14 bis 16 Stunden täglich auf Geschäftsreise bin werde ich mir diese Zeit für eine schriftliche Aussage nicht nehmen. Sie haben aber die Möglichkeit mich mündlich zu befragen am 17.03 ab 19 Uhr.
Mit freundlichen Grüßen
Leon Profi
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Sehr geehrte Damen und Herrn,
da die Frist nun verstrichen ist, zieht sich das Gericht nun zurück
um alle Aussagen zu sichten und wird Morgen am 18.03.2018 um
15 Uhr bekannt geben wie das Verfahren weiter laufen wird.
Gez. A Carter
Richterin
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Sehr geehrte Damen und Herrn,
die Bekanntgabe wird sich um ca 2 Stunden verzögern.
Gez. A. Carter
Richterin
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Beschluss
Los Diablos, den 18.03.2018
In dem Zivilverfahren
Toto Heim ./. Hans Rütler
ergeht nun folgendes Urteil,
nach der Sichtung aller Unterlagen und Aussagen kommt das Gericht nun zu folgendem Urteil.
Da Herr Rütler zugegeben hat in seiner Aussage, das er mit überhöhter Geschwindigkeit in die Ortschaft
New Haven hineingefahren ist, dies aber mit Blaulicht ( Code 2) ist ihm hier keine Absicht zu unterstellen
und er hat somit keine Körperverletzung mit einem Gegenstand begangen. Daraus ist zu schließen,
das hier kein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht.
Was noch zu sagen ist, ist das Herr Rütler versäumt hat, Akkustisch auf sich aufmerksam zu machen.
Dies wird ihm als grob fahrläßig angerechnet, und für diesen Umsatand erhält Herr Rütler eine verwarnung.
Gez. A. Carter
Richterin